Das Ziel dieser Antikorruptionsrichtlinien besteht darin, alle in unserem Konzern zur Bekämpfung von Korruption in allen Tätigkeiten geltenden Grundsätze darzulegen, die dem Konzerneinfluss unterliegen. Alle Mitarbeiter innerhalb von Rototilt und die Konzerngesellschaften müssen die Regeln dieser Richtlinie befolgen. Der Inhalt dieser Richtlinie spiegelt das wider, was nach schwedischem Recht gilt. Die genannten Grundsätze sollen auch in anderen Ländern gelten, auch wenn ein gewisser Spielraum für eine Anpassung an die Gegebenheiten in den einzelnen Ländern bestehen muss. Die Regelungen dieses Dokuments gelten selbstverständlich nicht in dem Umfang, der in bestimmten Ländern anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.
Es sind Risikobewertungen vorzunehmen, um die Korruptionsgefahren zu bewerten, wenn Rototilt und seine Konzerngesellschaften in bestimmten Ländern tätig sind bzw. mit bestimmten Gegenparteien verhandeln. Alle Geschäftspartner sind mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen. Der Umfang dieser Überprüfung muss unter Berücksichtigung der Risiken angemessen sein, die bei einer gründlichen Informations- und Ergebnisanalyse anhand der durchgeführten Gefahrenuntersuchung festgestellt wurden.
Innerhalb von Rototilt gilt ein absolutes Verbot für die Ausgabe und den Empfang von Vorteilen, die als Bestechungs- oder Schmiergeldzahlungen gelten. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, dieses Verbot bei allen Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und ähnlichen Geschäftskontakten einzuhalten. Eine in angemessenem Umfang eingeschränkte Gastfreundschaft wird bei der Tätigkeitsausübung im Allgemeinen als Bestandteil der Etablierung von Geschäftsbeziehungen akzeptiert. Für Vorteile und Geschenke gilt Folgendes:
Essens- und Unterhaltungsarrangements sollen gute Geschäftsbeziehungen befördern und aufrechterhalten. Sie sollen als natürlicher und nützlicher Bestandteil von Tätigkeiten in erster Linie Arbeitszwecken wie z.B. Arbeitsessen dienen. Ansonsten gilt Folgendes:
Reisen, Studienbesuche, Ausbildungen, Konferenzen und verkaufsfördernde Veranstaltungen sind zulässig, wenn sie einen natürlichen und nützlichen Teil der Tätigkeitsausübung darstellen. Eine grundlegende Voraussetzung ist dabei, dass es sich um einen seriösen Inhalt und ein klar in der Einladung definiertes Programm handelt. Der der Unterhaltung und Freizeit vorbehaltene Raum sollte begrenzt sein. Speziell bei Einladungen gilt Folgendes:
Alle Mitarbeiter von Rototilt und seinen Konzernunternehmen sind über diese Richtlinie zu informieren. Wiederholte Schulungen sollten für Personen in Funktionen stattfinden, bei denen Unternehmensmitarbeiter einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind: z.B. Einkauf, Verteilung und Markt sowie bei Personen, die in Hochrisikoländern arbeiten.
Alle Mitarbeiter müssen diese Richtlinie einhalten. Jeder Leiter von Rototilt und seinen Konzernunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter über diese Richtlinie vollständig informiert werden. Die Einhaltung der Richtlinie wird jährlich vom Rototilt-Management bewertet. Der Inhalt dieser Richtlinie ist regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften auch dann noch zweckmäßig sind, wenn sich die Geschäftsentwicklung weiterentwickelt oder sich andere Umstände ändern.
Die Konzernmitarbeiter müssen Bedenken äußern und Verstöße gegen diese Richtlinie melden können, ohne dafür Repressalien zu erleiden. Die Meldung muss beim Personalmanager erfolgen.